Mitgliedschaft
Damit ein Verein mit gemeinschaftlichem und ideellem Zweck entstehen, wachsen und sich weiterentwickeln kann, ist er auf die ehrenamtliche Mithilfe verschiedener Menschen angewiesen, sei es im Vorstand, von Seiten der Eltern oder sonstigen interessierten Personen.
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An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Menschen bedanken, die bereits ihre Zeit, Energie und tolle Ideen in den Verein und die Waldspielgruppe gesteckt haben.
Wir freuen uns über alle, die sich weiterhin einsetzen möchten für die Themen:
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Werbung, Sponsorensuche, Organisieren von Anlässen, Bau und Organisation eines "Waldsofas", Aufbau weiterer naturpädagogischer Projekte (bsp. Waldkindergarten) Vernetzung mit anderen Institutionen und vielem mehr.
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Falls sich jemand davon angesprochen fühlt, freuen wir uns riesig über neue Mitglieder, sei es mit handfester, materieller, ideeller oder finanzieller Unterstützung.
Es gibt die Möglichkeit Aktiv- oder Gönnermitglied zu werden.
Aktivmitglieder sind natürliche Personen, welche die Angebote und Einrichtungen des Vereins nutzen und einen Jahresbeitrag von 50.- CHF bezahlen.
Eltern, deren Kinder die Waldspielgruppe Jangala besuchen, werden durch die schriftliche Anmeldung des Kindes automatisch Aktivmitglied des Vereins. Sie werden an die jährlichen Mitgliederversammlungen eingeladen und sind an solchen stimmberechtigt.
Weitere Aktivmitglieder werden aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung durch Vorstandsbeschluss in den Verein aufgenommen. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme als Mitglied.
Gönnermitglieder ohne Stimmrecht können natürliche oder juristische Personen sein, welche den Verein ideell und finanziell unterstützen. Die Mitgliedschaft als Gönnermitglied entsteht durch die Bezahlung des Jahresbeitrages. Gönnermitglieder ohne Stimmrecht bezahlen einen Jahresbeitrag, der mindestens dem der Aktivmitglieder entspricht.
Vorstands- und Gründungsmitglieder sowie Angestellte mit Stimmrecht sind vom Jahresbeitrag befreit.
Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.